Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz
LOG NRW§ 9 Untere Landesbehörden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/9#abs-1 (1) Untere Landesbehörden sind Behörden, die einer Landesoberbehörde oder einer Landesmittelbehörde unterstehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/9#abs-2 (2) Untere Landesbehörden sind die Landrätinnen und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden und
die Direktorinnen oder Direktoren der Landschaftsverbände als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde
die Finanzämter,
die Kreispolizeibehörden,
die Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte im Kreise,
die Schulämter.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/9#abs-3 (3) § 7 Abs. 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 9 LOG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 09.12.1998 – 11 U 42/98
- OVG NRW, 15.12.2021 – 6 A 739/18Zitiert von 2
- VG Münster, 18.03.2015 – 22 K 1161/14.PVLZitiert von 2
- LSG NRW, 03.09.2008 – L 10 VG 20/03Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - Eingliederung der Versorgungsämter - Übertragung von Aufgaben auf Landschaftsverbände - Vereinbarkeit mit Bundesrecht - Errichtungsgesetz - Aussetzung und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BVerfG, 09.04.2024 – 2 BvL 2/22 · Politischer BeamterZitiert von 7
- VG Arnsberg, 06.05.2014 – 20 L 330/14.PVL
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.03.2011 – 15 B 127/11Zitiert von 8
- OVG NRW, 14.01.2011 – 19 B 14/11Schulrechtliche Streitigkeiten: Land NRW als richtiger Klage- oder Antragsgegner Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG NRW, 31.03.2006 – 1 A 1471/04.PVLZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 LOG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
01.01.2008 in Kraft
§ 9 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 482), in Kraft getreten am 1. Januar 2008
GV. NRW. 2007 S. 482
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.